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Beginn der Entscheidung

Gericht: Oberlandesgericht Köln
Urteil verkündet am 25.01.2008
Aktenzeichen: 19 U 115/07
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.07.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn vom 18.07.2007 (13 O 57/07) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Mayen vom 29.05.2008 - 06-1342528-0-4 - wird aufrecht erhalten.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 5.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 18.01.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Gegenstandswert für das Berufungsverfahren: 5.000,00 €.

Ende der Entscheidung

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