Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberlandesgericht Köln
Beschluss verkündet am 14.12.2007
Aktenzeichen: 4 WF 193/07
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 114 Satz 1 |
Tenor:
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 19. Oktober 2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 5. September 2007 wird der Antragsgegnerin Prozesskostenhilfe bewilligt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdegebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.
Gründe:
Die sofortige Beschwerde ist teilweise begründet. Prozesskostenhilfe kann der Antragsgegnerin nach § 114 Satz 1 ZPO nicht vollständig versagt werden. Zwar sind beide Parteien wegen des Eingehens einer Scheinehe rechtskräftig verurteilt worden. Wegen dieses Missbrauchs des Rechtsinstituts der Ehe sind an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe strenge Anforderungen zu stellen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen (BVerfG FamRZ 1984, 1206; BGH FamRZ 2005, 1477) darf einer armen Partei aber nicht die Möglichkeit genommen werden, die Aufhebung der Scheinehe zu erreichen, wenn die erforderlichen wirtschaftlichen Verhältnisse für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gegeben sind. Hinsichtlich der die Antragsgegnerin sonst treffenden Gerichtskosten ist daher die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlich (§§ 93 a, 122 Absatz 1 Ziffer 1 ZPO).
Die Beiordnung eines Rechtsanwalts kommt aber nicht in Betracht. Es ist im vorliegenden Fall als mutwillig zu bezeichnen, dass die Antragsgegnerin einen eigenen Scheidungsantrag stellt. Der Antragsteller hatte das Scheidungsverfahren eingeleitet, ihm ist auch Prozesskostenhilfe bewilligt worden. Bei dieser Sachlage war es der Antragsgegnerin zuzumuten, keine vermeidbaren Kosten zu lasten des Steuerzahlers zu produzieren.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.