Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberlandesgericht Naumburg
Beschluss verkündet am 23.08.2005
Aktenzeichen: 8 WF 170/05
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
OBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS
8 WF 170/05 OLG Naumburg
In der Familiensache
Tenor:
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des AG Schönebeck vom 12.7.2005 in der Fassung vom 15.8.2005 wird dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit er die Titulierung der freiwillig gezahlten weiteren 43 Euro begehrt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe:
Der Senat nimmt Bezug auf die Gründe in den o.a. Beschlüssen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass derzeit für eine ergänzende Titulierung in Höhe von 43 Euro entgegen der Ansicht des AG ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, da der Beklagte mit dem Mahnschreiben vom 1.1.2005 auch zur - kostenfreie - Titulierung aufgefordert wurde. Der Gläubiger hat einen Rechtsanspruch darauf, dass Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht - dies ist hier der Fall- tituliert werden (BGH FamRZ 1998, 1165).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.