Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberlandesgericht Rostock
Beschluss verkündet am 20.08.2009
Aktenzeichen: 10 WF 184/09
Rechtsgebiete: ZPO, SGB VIII
Vorschriften:
ZPO § 121 | |
SGB VIII § 52 a |
Beschluss
In der Familiensache
hat der 1. Familiensenat des Oberlandesgerichts Rostock am 20.8.2009 beschlossen:
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts R - Familiengericht - vom 28.7.2009 zu Ziffer 2. des Beschlusses abgeändert und diese Ziffer zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Der Klägerin wird Rechtsanwalt F beigeordnet.
Gründe:
I/ Der am 2.2.2009 geborenen Klägerin ist für eine Vaterschaftsfeststellungsklage Prozesskostenhilfe bewilligt worden. Die Beiordnung ihres vertretungsbereiten Rechtsanwalts ist im Hinblick auf eine mögliche Vertretung durch das Jugendamt - § 52 a SGB VIII - abgelehnt worden. Hiergegen richtet sich ihre Beschwerde.
II/ Die gemäß § 127 Abs. 2 Sätze 2 und 3 i.V.m. §§ 567 ff ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Die Rechtsfrage, ob die Beiordnung eines Rechtsanwalt im Hinblick auf die mögliche unentgeltliche Interessenwahrnehmung durch das Jugendamt abgelehnt werden kann, ist umstritten (vgl.: für eine Ablehnung: OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 1936, 1937; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. § 121 Rn. 6; dagegen: OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 900 - 902; OLG Köln FamRZ 2005, 530; Musielak/Fischer, ZPO, 6. Auflage § 121 Rn. 13). Mit der wohl überwiegenen Meinung vertritt der Senat die Ansicht, dass der Kläger in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren - im Hinblick darauf, dass die Einschaltung des Jugendamtes nicht zwingend vorgeschrieben sondern freiwillig ist - nicht darauf verwiesen werden kann, statt der Einschaltung eines Rechtsanwalts die Dienste des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Ihm verbleibt vielmehr ein Wahlrecht mit der Folge, dass der Anwalt auf Antrag gemäß § 121 ZPO beizuordnen ist, weil die Rechtsverfolgung über ihn nicht mutwillig erscheint.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.