Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberlandesgericht Zweibrücken
Beschluss verkündet am 04.02.2003
Aktenzeichen: 4 W 3/03
Rechtsgebiete: GKG, ZPO
Vorschriften:
GKG § 12 Abs. 1 | |
GKG § 25 Abs. 1 | |
GKG § 25 Abs. 3 | |
ZPO § 3 | |
ZPO § 91 a |
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss
Aktenzeichen: 4 W 3/03
In dem Rechtsstreit
wegen Räumung u. a.
hier: Streitwertbeschwerde
hat der 4. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken durch den Richter am Oberlandesgericht Friemel als Einzelrichter auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 22. Dezember 2002 gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 18. Dezember 2002
ohne mündliche Verhandlung am 4. Februar 2003
beschlossen:
Tenor:
I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 18. Dezember 2002 teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Streitwert für das zurückverwiesene Verfahren wird auf 13 528,78 Euro (Klageantrag Nr. 1 - Räumung - 7 976,15 Euro, Klageantrag Nr. 4 - 5 552,63 Euro) festgesetzt.
II. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Gründe:
Die zulässige Beschwerde (§ 25 Abs. 3 GKG) des Prozessbevollmächtigten des Klägers führt zum Erfolg.
Entgegen der Auffassung der Einzelrichterin hat auch der einseitig für erledigt erklärte Teil der Klage (der Räumungsanspruch) einen Wert. Umstritten ist, ob dieser nach den auf den erledigten Teil entfallenden Kosten durch eine Differenzrechnung zu ermitteln ist (BGH WM 1991, 2009; Kost Rsp. § 3 ZPO, Rdnr. 1071; OLG Stuttgart, Kost Rsp. § 3 ZPO, Rdnr. 972; OLG Koblenz, Kost Rsp. § 4 ZPO Nr. 57) oder weiterhin nach dem Wert der Klageforderung (OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 114; 1988, 371; KG JurBüro 1984, 755; OLG Bamberg, JurBüro 1984, 916; OLG Karlsruhe, JurBüro 1988, 1723; Schneider, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdnr. 1518 ff m.w.N.). Der Senat ist mit der letztgenannten Rechtsprechung der Auffassung, dass die (teilweise) einseitige Erledigungserklärung den Streitwert nicht verändert. Der angefochtene Beschluss war daher wie geschehen teilweise zu ändern.
Nach § 25 Abs. 4 GKG ist das Verfahren über die Beschwerde gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.