Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Beschluss verkündet am 17.01.2005
Aktenzeichen: 18 B 2527/04
Rechtsgebiete: VwGO, AufenthG
Vorschriften:
VwGO § 123 | |
AufenthG § 60 Abs. 2 | |
AufenthG § 82 Abs. 1 |
Gründe:
Es fehlt schon an dem für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO erforderlichen Anordnungsgrund. Der Antragsteller hat sich der vom Antragsgegner im November 2004 geplanten Abschiebung durch "Untertauchen" entzogen und sich bis heute der Möglichkeit der ausländerbehördlichen Kontrolle nicht wieder unterstellt. Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 12.12.2002 - 18 B 2274/02 -, vom 16.12.2002 - 18 B 1962/02 -, vom 10.2.2003 - 18 B 307/03 -, vom 1.10.2003 - 18 B 1793/03 - vom 27.10.2004 - 18 B 2084/04 -, und vom 26.11.2004 - 18 B 2546/04 -, die aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59, ist ein in jedem Stadium des Verfahrens erneut zu prüfender Anordnungsgrund nicht gegeben, wenn ein Ausländer sich der ausländerbehördlichen Überwachung entzieht. In diesem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung des Senats, - vgl. OVG NRW, Urteil vom 17.3.1998 - 18 A 4002/96 -, InfAuslR 1998, 446, und Beschlüsse vom 28.2.2000 - 18 B 1919/99 -, vom 1.3.2001 - 18 B 1867/00 - und vom 2.12.2002 - 18 B 1176/01 - zudem geklärt, dass einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer, der sich durch die Verweigerung der Angabe seiner Anschrift vor einer Abschiebung schützen will, grundsätzlich ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse nicht zuzubilligen ist.
Dabei besteht ein Anordnungsgrund solange nicht, wie sich der Ausländer im Rahmen der ihm in seinen ausländerrechtlichen Belangen obliegenden Mitwirkungspflicht (vgl. § 82 Abs. 1 AufenthG) nicht wieder der Möglichkeit der ausländerbehördlichen Kontrolle unterstellt. Dafür genügt es regelmäßig nicht, dass ein "untergetauchter" Ausländer - wie hier der Antragsteller - durch seinen Prozessbevollmächtigten und/oder Dritte, zu denen auch nahe Familienangehörige zu zählen sind, gegenüber dem Gericht und/oder der Ausländerbehörde eine neue Anschrift mitteilt, unter der er angeblich nunmehr tatsächlich wieder erreichbar sein soll, ohne weder persönlich bei der Ausländerbehörde vorzusprechen noch persönlich die notwendige melderechtliche Neuerfassung zu beantragen.
Soweit der Antragsteller befürchtet, weiterhin Gefahr zu laufen, vom Antragsgegner abgeschoben zu werden, und er der Ansicht ist, eine Abschiebung sei aus Rechtsgründen unzulässig, ist es ihm unbenommen - nachdem er sich wieder der Möglichkeit ausländerbehördlicher Kontrolle unterstellt hat - erneut um auf Abschiebungsschutz gerichteten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen. Diese Möglichkeit ist im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes ausreichend. Denn es ist nach der vom Senat beobachteten Verwaltungspraxis der Ausländerbehörden seines Zuständigkeitsbereichs davon auszugehen, dass Eilrechtsschutz auch dann rechtzeitig gewährt werden kann.
Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26.11.2004 - 18 B 2546/04 -.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.