Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Beschluss verkündet am 21.12.2004
Aktenzeichen: 6 B 2662/04
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
Tatbestand:
Der Antragsteller, ein Akademischer Oberrat, wandte sich dagegen, dass er nicht mehr wie bisher 12, sondern 13 wöchentliche Lehrveranstaltungsstunden abhalten und außerdem in vermehrtem Umfang Verwaltungsaufgaben wahrnehmen soll. Das VG lehnte seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, ihn bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage mit wöchentlich höchstens 12 Lehrveranstaltungsstunden einzusetzen und von zusätzlichen Verwaltungsaufgaben zu entbinden, als auf eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ab. Die hiergegen gerichtete Beschwerde blieb erfolglos.
Gründe:
Das VG ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Antragsteller eine Vorwegnahme der Hauptsache (eines für ihn positiven Ausgangs des Klageverfahrens) erstrebt. Er will mit der einstweiligen Entlastung von dienstlichen Aufgaben sofort das durchsetzen, was er bei einem Obsiegen in dem Klageverfahren erreichen könnte. Das käme faktisch einer endgültigen Regelung gleich. Eine Rückgängigmachung der Entlastung (nach einem für den Antragsteller negativen Ausgang des Klageverfahrens) würde nichts daran ändern, dass die Entlastung ihm bis dahin zugute gekommen wäre. Sie wäre - anders als bei der vorläufigen Aussetzung einer Anordnung der getrennten Unterbringung im Strafvollzug, um die es in dem vom Antragsteller angeführten Beschluss des BVerfG vom 31.3.2003, NVwZ 2003, 1112, ging - nicht reversibel; ein "Nachholen" wäre (unabhängig von einem baldigen Eintritt des Antragstellers in den Ruhestand) nicht möglich.
Unter diesen Umständen verstößt es nicht gegen das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes, die Zulässigkeit des Anordnungsverfahrens davon abhängig zu machen, dass ein wirksamer Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren nicht zu erreichen ist, dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung schlechthin unzumutbare Nachteile drohen und er im Hauptsacheverfahren voraussichtlich obsiegen wird.
Ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt OVG NRW, Beschluss vom 2.9.2004 - 6 B 1841/04 -, m.w.N.
Ersteres dürfte zwar zu bejahen sein. Bereits das Vorliegen der zweiten Voraussetzung ist jedoch nicht dargelegt; das VG hat verneint, dass dem Antragsteller, falls er nicht sofort lediglich 12 anstatt 13 Lehrveranstaltungsstunden in der Woche anbietet und auf seine bisherigen Verwaltungsaufgaben beschränkt bleibt, schlechthin unzumutbare Nachteile drohen. Den diesbezüglichen Argumenten des VG ist der Antragsteller nicht substantiiert entgegengetreten. Er verweist allein darauf, seiner Meinung nach habe der Dienstherr bei ihm offensichtlich die für Beamte im Alter von über 60 Jahren geltende Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit negiert. Das reicht auch unter Berücksichtigung eines alsbaldigen Eintritts des Antragstellers in den Ruhestand im vorliegenden Zusammenhang nicht aus.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.