Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt
Beschluss verkündet am 27.06.2007
Aktenzeichen: 3 O 172/07
Rechtsgebiete: PKH VV
Vorschriften:
PKH VV § 2 Abs. 2 |
Gründe:
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen unzureichender Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abzulehnen, begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Der Antrag ist mangels ausreichender Angaben zur Vermögenssituation des Klägers (Punkt G des Formulars "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse") bislang nicht bewilligungsreif.
Entgegen der in der Beschwerdeschrift vertretenen Auffassung stellt der Formularvordruck betreffend die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" den Kläger nicht von Angaben zu den Punkten E bis J frei, sofern das Gericht - wie hier - nicht etwas anderes anordnet. Diese vereinfachte Form der Erklärung gilt nach § 2 Abs. 2 der seit 1. Januar 1995 gültigen Prozesskostenhilfevordruckverordnung (PKHVV) vom 17. Oktober 1994 (BGBl. I 1994, 3001) nur für Bezieher laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch; auf die Vorgängernorm des Bundessozialhilfegesetzes weist auch der Vordruck am Ende von Punkt D ausdrücklich hin. Der Kläger erhält indes Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und gehört damit nicht zu dem begünstigten Personenkreis (so bereits OVG LSA, Beschl. v. 16.9.2005 - 3O 289/05 - m. w. N.).
Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Außergerichtliche Kosten werden gem. § 166 VwGO i. V. m. § 127 Abs. 4 ZPO nicht erstattet.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.