Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Thüringer Oberlandesgericht
Beschluss verkündet am 16.10.2002
Aktenzeichen: 6 W 558/02
Rechtsgebiete: ZPO, GVG
Vorschriften:
ZPO § 127 | |
ZPO § 567 | |
ZPO § 574 | |
GVG § 133 |
THÜRINGER OBERLANDESGERICHT Beschluss
In dem Zwangsvollstreckungsverfahren
hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
hat der 6. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Dr. Bauer als Einzelrichter
am 16.10.2002
beschlossen:
Tenor:
Das Verfahren betreffend den Antrag, dem Vollstreckungsschuldner Prozesskostenhilfe für ein gegen den Beschluss des Landgerichts Meiningen vom 2. 9. 2002 einzulegendes Rechtsmittel zu bewilligen wird an das Landgericht zurückgegeben.
Gründe:
Der Vollstreckungsschuldner begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittel dagegen, dass das Landgericht im Beschluss vom 2. 9. 2002 sein das Erstbeschwerdeverfahren betreffendes PKH-Gesuch zurückgewiesen hat. Insoweit greift der Vollstreckungsschuldner zwar nicht unmittelbar eine über ein Rechtsmittel ergangene Entscheidung an, denn dem angefochtenen bzw. nach PKH-Bewilligung anzufechtenden Beschluss geht keine amtsgerichtliche Entscheidung voraus. Gleichwohl ist eine Sachentscheidungszuständigkeit des Oberlandesgerichts nicht gegeben, denn die Prozesskostenhilfe hat das Landgericht als das mit der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Meiningen vom 04.04.2002 befasste Gericht abgelehnt. Es ist dabei als Beschwerdegericht tätig geworden. Damit ist als weiterer Rechtszug allenfalls die Rechtsbeschwerde bzw. eine sie öffnende PKH-Bewilligung möglich; darüber, ob die hierfür erforderlichen Zugangsvoraussetzungen gegeben sind, hat das Oberlandesgericht nicht zu befinden, denn eine Entscheidungszuständigkeit des OLG ist in keinem Fall gegeben(vgl. §§ 574 ff. ZPO, 133 GVG; vgl. auch Zöller/Philippi, ZPO, 23. Auflage, § 127 Rn. 46).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.